FRAGE 82
Die GoGo Ltd. hat Reny Manufacturing beauftragt, ein maßgeschneidertes Gerät für sie herzustellen. Es handelt sich dabei um ein Wirtschaftsgut, das einen erheblichen Geldbetrag kostet. Im Vertrag wird festgehalten, dass die GoGo Ltd. das Recht hat, den Vertrag jederzeit aus beliebigen Gründen zu kündigen. Nach der Hälfte der Produktion der Anlage ruft die GoGo Ltd. bei Reny Manufacturing an, um den Auftrag zu stornieren. Reny Manufacturing sind bereits viele Kosten entstanden. Kann die GoGo GmbH den Auftrag stornieren?
Die richtige Antwort ist 3 - "ja, es gibt eine Kündigungsklausel im Vertrag". In diesem Szenario wäre es für GoGo Ltd. unmoralisch zu kündigen, aber nicht illegal. Sie haben das Recht, die im Vertrag enthaltene Klausel zu verwenden. Es ist möglich, dass Reny auf Schadenersatz klagt, aber das hindert die GoGo Ltd. nicht daran, den Auftrag zu stornieren (sie könnte mit der Zahlung des Schadenersatzes einverstanden sein). In der Prüfung gibt es eine sehr ähnliche Frage wie diese. Kündigungsklauseln werden auf S. 134 behandelt - ich empfehle, dieses Thema vor der Prüfung aufzufrischen.